Ackerschlagkartei — was wirklich Pflicht ist (und was nur praktisch)
Von Simon Steiner · Stand: 21. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten
„Muss ich eine Ackerschlagkartei führen?" — die ehrliche Antwort: Ein Gesetz mit diesem Namen gibt es nicht. Es gibt aber mehrere Aufzeichnungspflichten aus verschiedenen Rechtsbereichen, die alle dasselbe verlangen: schlagbezogene, nachvollziehbare Aufzeichnungen über das, was du auf deinen Flächen tust. Wer sie zusammen betrachtet, landet zwangsläufig bei einer Schlagkartei — und ab 2027 bei einer digitalen.
Pflicht 1: Pflanzenschutz-Aufzeichnungen
Die härteste und aktuellste Pflicht. Berufliche Anwender müssen jede Pflanzenschutzmittel-Anwendung dokumentieren (Art. 67 VO (EG) 1107/2009, § 11 PflSchG). Seit dem 1. Januar 2026 gelten erweiterte Pflichtangaben — unter anderem EPPO-Code der Kultur, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer des Mittels, tatsächliche Aufwandmenge und Georeferenzierung der Fläche (FLIK oder GPS). Ab dem 1. Januar 2027 ist die elektronische, maschinenlesbare Form verbindlich. Aufbewahrung: mindestens drei Jahre ab Beginn des Folgejahres.
Alle Details, Fristen und Rechtsgrundlagen: Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2026/2027.
Pflicht 2: Düngedokumentation
Das Düngerecht verlangt gleich zweierlei (§ 10 Düngeverordnung):
- Vorher rechnen: Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngung einer Kultur im Düngejahr vorliegen — eine nachträgliche Erstellung ist nicht zulässig.
- Nachher aufschreiben: Jede Düngungsmaßnahme ist kurz nach der Ausbringung schlagbezogen zu dokumentieren — mit Fläche, Düngemittel, Menge sowie den ausgebrachten Stickstoff- und Phosphatmengen. Die DüV setzt dafür eine Frist von wenigen Tagen (die Fassung von 2020 nennt zwei Tage; die aktuell für deinen Betrieb geltende Frist nennt dir deine Länder-Düngebehörde).
Aufbewahrung: sieben Jahre. Die Düngedoku ist damit die langlebigste Aufzeichnung im Ackerbau — und der Grund, warum „Zettel im Handschuhfach" keine Archivstrategie ist.
Pflicht 3: Nachweise für Förderung und Kontrolle
Wer EU-Direktzahlungen bezieht, muss die Einhaltung der Konditionalitäts-Auflagen im Kontrollfall belegen können — und auch hier sind es die laufenden, schlagbezogenen Aufzeichnungen, die den Nachweis tragen. Für Bio-Betriebe kommt die jährliche Öko-Kontrolle hinzu: Die Kontrollstelle will nachvollziehen können, was wann auf welcher Fläche passiert ist und welche Betriebsmittel eingesetzt wurden. Ohne geführte Schlagkartei wird jeder dieser Termine zur Suchaktion.
Was davon Papier noch darf — und wie lange
| Aufzeichnung | Schlagbezug | Form | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| Pflanzenschutz-Anwendungen | ja, mit Georeferenz | ab 01.01.2027 elektronisch & maschinenlesbar | mind. 3 Jahre |
| Düngebedarfsermittlung | ja | Form frei, muss aber vor der Düngung vorliegen | 7 Jahre |
| Düngungsmaßnahmen | ja | Form frei | 7 Jahre |
| Nachweise Förderung/Öko-Kontrolle | ja | praktisch: gebündelt und auffindbar | je nach Auflage |
Auffällig: Nur die Pflanzenschutz-Doku erzwingt die digitale Form. Aber alle Pflichten teilen sich dieselben Grunddaten — Schlag, Kultur, Datum, Maßnahme, Menge. Wer sie in getrennten Systemen führt (Zettel hier, Excel da, Behördenportal dort), erfasst alles doppelt und sucht bei jeder Kontrolle dreimal.
Woran du eine prüfsichere Schlagkartei erkennst
- Einmal erfassen, mehrfach nutzen: Eine Maßnahme fließt in Pflanzenschutz-Doku, Düngebilanz und Kontroll-Unterlagen, ohne dreimal getippt zu werden.
- Pflichtfelder statt Freitext: EPPO-Code, BBCH, Zulassungsnummer und Fläche werden beim Erfassen abgefragt — Lücken fallen sofort auf, nicht erst bei der Kontrolle.
- Schläge mit Geometrie: Flächen als Polygone mit FLIK — damit ist die geforderte Georeferenzierung automatisch erledigt.
- Lückenlose Historie: Korrekturen mit Spur statt stillem Löschen. Aufzeichnungen sind Nachweise, keine Notizen.
- Export jederzeit: Deine Daten müssen dir gehören — für den Systemwechsel genauso wie für die Vorlage beim Amt.
Übrigens: Wer aktuell noch in 365FarmNet dokumentiert, muss ohnehin umziehen — die Plattform wird Ende November 2026 eingestellt. Der Umstieg ist die Gelegenheit, alle drei Pflichten in einem System zu bündeln.
Deine Schlagkartei, fertig für 2027.
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Zum SchlagbuchQuellen
- LWK Niedersachsen: Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen — neue Vorgaben ab 2026
- Deutscher Raiffeisenverband: Elektronische Aufzeichnungen gemäß PflSchG ab 2027
- Bayerischer Bauernverband: Düngedokumentation — Fristen und Aufbewahrung
- Düngebehörde Niedersachsen: Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 DüV
- ISIP: Aufzeichnungspflicht der Pflanzenschutz-Anwendungen