Urlaubsplaner Landwirtschaft Excel-Vorlage kostenlos
Kostenlose Excel-Vorlage für die Urlaubsplanung auf dem Hof. Anteiliger Anspruch bei Ein- und Austritt, Werktage bei Fünf- und Sechs-Tage-Woche, Warnung bei verfallendem Übertrag. Nach BUrlG. Ohne Anmeldung.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Läuft in Excel, LibreOffice und Numbers.
- Stand
- 23. August 2026
- Version
- 1.0
- Rechtsgrundlage
- §§ 3, 4, 5, 7 BUrlG
- Aufbewahrung
- —
Was drin ist
| Blatt | Wofür |
|---|---|
| Start | Betriebsangaben, Rechtsgrundlagen, Zellen-Legende |
| Ausfüllhilfe | Je Spalte ein Satz |
| Vorgaben | Jahr und gesetzlicher Mindesturlaub |
| Feiertage | Die Feiertage deines Bundeslandes |
| Personen | Arbeitstage je Woche, Ein- und Austritt, Vertragstage, Übertrag |
| Abwesenheiten | Je Zeitraum eine Zeile, Werktage rechnen sich |
| Konten | Anspruch, genommen, geplant, Rest und Prüfung je Person |
| Grenzen | Was die Datei nicht kann |
Sechs-Tage-Woche wird mitgerechnet
Die meisten Urlaubsplaner rechnen Montag bis Freitag. Auf dem Hof stimmt das oft nicht.
Diese Datei nimmt die Arbeitstage je Woche von der Person: Bei fünf zählt sie Montag bis Freitag, bei sechs Montag bis Samstag. Der Anspruch folgt derselben Logik — § 3 BUrlG nennt 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen, also vier Tage je Wochenarbeitstag. Zwanzig bei fünf, zwölf bei drei.
Saison heißt anteilig
Wer im Juli anfängt und Ende August geht, hat keinen vollen Jahresurlaub. § 5 BUrlG gibt ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat — und Absatz 2 sagt, dass Bruchteile ab einem halben Tag aufzurunden sind.
Genau so rechnet die Datei. Fünfundzwanzig Vertragstage plus fünf Zusatztage bei Eintritt am 15. März ergeben neun volle Monate, also 22,5 Tage — aufgerundet auf 23. Bei 22,4 bliebe der Bruchteil stehen, denn abrunden steht nicht im Gesetz.
Der Übertrag, der niemandem gehört
Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt nach § 7 Abs. 3 BUrlG am 31. März. Die Prüfspalte sagt, wann.
Nur: Er verfällt nur, wenn der Betrieb rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass Resturlaub offen ist und verfallen würde. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen, und zwar über Jahre (BAG, Beschluss vom 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15). Die Datei rechnet dir das Datum aus. Den Brief musst du schreiben.
Feiertage liefern wir nicht mit
Feiertage sind Landesrecht. Eine mitgelieferte Liste wäre für die Hälfte der Betriebe falsch. Das Blatt „Feiertage" ist leer, und solange es leer bleibt, zählt jeder Feiertag als Urlaubstag. Das ist der Fehler, der in Urlaubstabellen am häufigsten steckt.
Zusatztage ohne Grund
Es gibt eine Spalte „Zusatztage" und keine Spalte für den Grund. Tarifliche Extras, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Zusatzansprüche — etwa die fünf Tage nach § 208 SGB IX — landen alle dort.
Das ist Absicht. Eine Excel-Datei in der Hofküche ist kein Ort für die Frage, warum jemand mehr Urlaub hat.
Was sie nicht kann
Wechselnde Schichten, halbe Tage und rollierende Modelle zählt sie nicht aus. Dafür gibt es die Spalte „Korrektur", die zu den berechneten Werktagen addiert wird und negativ sein darf.
Keine Rechtsberatung.
Passt dazu
Dieselbe Personenliste führt der Arbeitszeitnachweis — dort sind es Stunden, hier Tage.
Änderungen
- 1.0 · 23. August 2026 — erste Fassung.
Quellen
- §§ 3, 4, 5 und 7 BUrlG (Mindesturlaub, Wartezeit, Teilurlaub und Rundung, Übertragung)
- BAG, Beschluss vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 (Hinweispflicht vor dem Verfall)
- § 208 SGB IX (Zusatzurlaub, fünf Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche)
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